Für zuverlässige Sicherheit am Arbeitsplatz

Als verantwortungsbewusster Unternehmer liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel stets in ordnungsgemäßem Zustand sind.Dazu müssen sie vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft werden. Zusätzlich sind regelmäßige Prüfungen in bestimmten Zeitabständen erforderlich.

Diese Zeitabstände sind so bemessen, dass mögliche Mängel rechtzeitig festgestellt werden können. Oberste Priorität ist es, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden zu gewährleisten. Legen Sie deshalb großen Wert auf die regelmäßige Überprüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.

Wir möchten Sie ermutigen, sich bewusst zu machen, wie wichtig diese regelmäßigen Prüfungen sind. Nur durch eine sorgfältige Überprüfung können potenzielle Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden. Damit tragen Sie dazu bei, Unfälle und Schäden zu vermeiden.

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!
Wenn Sie Fragen zu unseren Prüfverfahren haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Sicherheit liegt uns am herzen

Ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel:

• Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind; z. B.: handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen.

• Fest angeschlossene Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben, deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können und fest mit ihrem Standort verbunden sind. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Leitungen betrieben werden; z. B. Maschinen, Verteilungen, Installationen…

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind durch eine Elektrofachkraft mit einer Prüffrist von 4 Jahren auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. 

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) sind durch eine Elektrofachkraft oder bei der Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Wird bei der Prüfung eine Fehlerquote von höchsten 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte:
• Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr.

• In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

Gefährdungsbeurteilung und Elektroprüfung sind Pflicht! 

Wer keine Gefährdungsbeurteilung erstellt und die Arbeitssicherheit nicht durch die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 garantiert, macht sich laut § 26 Nummer 2 Arbeits­schutzgesetz strafbar. Versicherungen haben so das Recht, im Schadensfall nicht zu zahlen. 

• Arbeiten an nicht geprüften Betriebsmitteln ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.
• Durch Prüfungen bleibt der Versicherungsschutz aufrechterhalten (Betriebshaftpflicht & Berufsgenossenschaft).
• Günstigere Versicherungstarife bei Vorlage der rechtssicheren Dokumentation der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung.
• Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung nach § 26 BetrSichV ist eine Straftat.

🔒 Die Konsequenzen sind ernst und können die Existenz eines Unternehmens bedrohen. 🔒

Sorgen Sie dafür, dass Sie und Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite stehen. Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und führen Sie die Elektroprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 durch. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern erhalten auch den Versicherungsschutz aufrecht und minimieren das Risiko von kostspieligen Klagen und/oder Vermögensschäden.

Wussten Sie schon, dass Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten durch Arbeitsschutz-Maßnahmen zu gewährleisten?

Die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen müssen von einer zertifizierten Elektrofachkraft durchgeführt und gerichtskonform dokumentiert werden.

Beugen Sie Sach- und Personenschäden vor! Kontaktieren Sie uns per Telefon oder per E-Mail.

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Mobil: 0176 22693555
E-Mail: info@gbi-automation.de
 
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