DGUV V3 Prüfung vom Fachbetrieb – zuverlässig & rechtssicher
Ob in Kröv, Wittlich, Bitburg oder der gesamten Moselregion – wir prüfen Ihre elektrischen Betriebsmittel nach Vorschrift.
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Was steckt hinter der DGUV V3 Prüfung?
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) verpflichtet Unternehmen, Praxen und Verwaltungen zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen. Ziel ist es, Unfälle durch elektrische Gefährdungen zu vermeiden und die gesetzliche Betriebssicherheit nachzuweisen.
Wir prüfen nach den aktuellen Normen der DIN VDE 0701-0702, dokumentieren alle Ergebnisse professionell und sorgen dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite Sind– ob in Kröv, Wittlich oder der gesamten Moselregion.
Für wen ist die Prüfung verpflichtend?
Diese Betriebe müssen regelmäßig prüfen lassen:
- Gewerbebetriebe, Industrie & Handwerk
- Hotels, Gastronomie & Ferienanlagen
- Arzt- & Zahnarztpraxen
- Kindergärten & öffentliche Einrichtungen
- Büros, Agenturen & Kanzleien
- Immobilienverwalter & Vermieter
Nicht sicher, ob Ihr Betrieb prüfpflichtig ist?
Was wird geprüft?
Unsere Leistungen im Überblick:
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (z. B. Laptops, Drucker, Wasserkocher, Mehrfachsteckdosen)
- Prüfung von ortsfesten Anlagen & Maschinen
- Sichtprüfung, Messung & Funktionsprüfung
- Dokumentation aller Prüfergebnisse
- Anbringen von Prüfplaketten
- Erinnerungsservice für Folgetermine
Ihre Vorteile mit GBI Automation
Sicher, strukturiert, regional – unsere Prüfkompetenz:
- Persönlicher Ansprechpartner von Anfang bis Prüfbericht
- Schnelle Terminvergabe – auch kurzfristig
- Rechtskonforme Dokumentation für Berufsgenossenschaften
- Erinnerungsservice für Folgeprüfungen
- Kombination mit MSR-Wartung & Elektro-Service möglich
- Einsatz in Kröv, Mosel, Wittlich, Bitburg, Trier & Umgebung
Jetzt DGUV V3 Prüfung vereinbaren
Nutzen Sie unseren regionalen Prüfservice und erfülle deine gesetzliche Verpflichtung – einfach, sicher und dokumentiert
FAQ-Bereich
Ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel:
• Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind; z. B.: handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen.
• Fest angeschlossene Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben, deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können und fest mit ihrem Standort verbunden sind. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Leitungen betrieben werden; z. B. Maschinen, Verteilungen, Installationen…
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind durch eine Elektrofachkraft mit einer Prüffrist von 4 Jahren auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) sind durch eine Elektrofachkraft oder bei der Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Wird bei der Prüfung eine Fehlerquote von höchsten 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Maximalwerte:
• Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr.
• In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.
Gefährdungsbeurteilung und Elektroprüfung sind Pflicht!
Wer keine Gefährdungsbeurteilung erstellt und die Arbeitssicherheit nicht durch die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 garantiert, macht sich laut § 26 Nummer 2 Arbeitsschutzgesetz strafbar. Versicherungen haben so das Recht, im Schadensfall nicht zu zahlen.
• Arbeiten an nicht geprüften Betriebsmitteln ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.
• Durch Prüfungen bleibt der Versicherungsschutz aufrechterhalten (Betriebshaftpflicht & Berufsgenossenschaft).
• Günstigere Versicherungstarife bei Vorlage der rechtssicheren Dokumentation der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung.
• Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung nach § 26 BetrSichV ist eine Straftat.
🔒 Die Konsequenzen sind ernst und können die Existenz eines Unternehmens bedrohen. 🔒
Sorgen Sie dafür, dass Sie und Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite stehen. Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und führen Sie die Elektroprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 durch. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern erhalten auch den Versicherungsschutz aufrecht und minimieren das Risiko von kostspieligen Klagen und/oder Vermögensschäden.
Wussten Sie schon, dass Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten durch Arbeitsschutz-Maßnahmen zu gewährleisten?
Die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen müssen von einer zertifizierten Elektrofachkraft durchgeführt und gerichtskonform dokumentiert werden.
Beugen Sie Sach- und Personenschäden vor! Kontaktieren Sie uns per Telefon oder per E-Mail.